TEILNAHME- UND DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN für #Mitbewegen 2023-24 (AT)

Die DFL Stiftung, Eschersheimer Landstraße 14, D-60322 Frankfurt am Main („DFL Stiftung“ oder „wir“), führt im Geschäftsjahr 2023/24 das Projekt #Mitbewegen 2023-24 (AT) („Projekt“) durch. Ziel ist die Verankerung der Partizipation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Arbeit der DFL Stiftung.

Die Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren und die etwaige spätere Teilnahme am Projekt (insbesondere an den #Mitbewegen-Wochenenden und dem Abschlussevent), einschließlich deren jeweiliger Organisation und Durchführung, richten sich nach den folgenden Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen (nachfolgend: „Bedingungen“) und den für die Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 (insbesondere den #Mitbewegen Wochenende und dem Abschlussevent) separat übermittelten Unterlagen, die die Bewerbende*innen und Teilnehmende*innen (nachfolgend einheitlich bezeichnet als: „Bewerbende“ oder „Teilnehmende“) durch die Abgabe ihrer Bewerbung und der Teilnahme an dem Projekt für sich verbindlich anerkennen.

1. Ablauf des Projekts

Das Projekt wird im Geschäftsjahr 2023-24 von der DFL Stiftung durchgeführt und ist derzeit mit folgenden vier Phasen geplant (Änderungen jederzeit vorbehalten):

Bewerbungsphase

In der Bewerbungsphase können sich Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 21 Jahren um einen der 15 Plätze im Projekt bewerben. Nach fristgerechter Übermittlung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars prüft die DFL Stiftung die Bewerbungsunterlagen und meldet sich unter den angegebenen Kontaktdaten bis zum 29.09.2023 bei dem betreffenden Bewerbende mit einer Zu- oder Absage zurück. Um am Projekt teilzunehmen, muss der ausgewählte Bewerbende innerhalb von einer Woche nach Eingang der Zusage der DFL Stiftung (spätestens jedoch bis zum 06.10.2023) seine verbindliche Teilnahme am Projekt erklären. Sollte keine rechtzeitige Rückmeldung erfolgen, ist eine Teilnahme am Projekt nicht mehr möglich.

Konzeptionsphase #Mitbewegen-Wochenenden

Sobald die Teilnehmende des Projektes durch die DFL Stiftung ausgewählt wurden, wird es zunächst ein virtuelles Vorbereitungstreffen geben, bevor sie von der DFL Stiftung zu den #Mitbewegen-Wochenenden vom 13.-15.10.2023 sowie im Januar 2024 nach Frankfurt am Main eingeladen werden.

Das Wochenende im Oktober 2023 dient der Entwicklung einer gemeinsamen Idee, wie Jugendpartizipation Teil der Arbeit der DFL Stiftung werden kann. Bis zum #Mitbewegen-Wochenende im Januar 2024 werden die Bestandteile dieser Idee in selbstorganisierten, digitalen Arbeitsgruppen ausgearbeitet und beim Workshop-Wochenende im Januar 2024 zu einem praktikablen Konzept zusammengetragen.

Testphase

Der entstandene Vorschlag, mit dem die Jugendpartizipation in die Arbeit der DFL Stiftung integriert werden soll, wird von Januar bis Mai 2024 gemeinsam mit den Teilnehmenden von #Mitbewegen 2023-24 (AT) und den Mitarbeitenden der DFL Stiftung ausprobiert. Die entstandene Zusammenarbeit wir gemeinsam bei digitalen Treffen besprochen und es werden bei Bedarf Verbesserungen am Vorschlag vorgenommen.

Abschlussevent

Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2023/2024 im Juni 2024 findet ein weiteres Treffen statt, bei dem der gemeinsame Prozess finalisiert und gewürdigt wird, so dass ab dem Geschäftsjahr 2024/25 Jugendpartizipation Teil der DFL Stiftung ist. Das Event kann im Kontext einer Veranstaltung eines Projektes der DFL Stiftung stattfinden.

2. Voraussetzungen für die Bewerbung und die Teilnahme am Projekt #Mitbewegen 2023-24

2.1 Für die Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 (AT) ist eine Bewerbung erforderlich. Diese Bewerbung erfolgt durch vollständiges Ausfüllen und Übersendung des hierfür vorgesehenen Bewerbungsformulars unter Mitteilung der jeweils abgefragten verpflichtenden Daten sowie ggf. weiterer freiwilliger Daten.

2.2 Eine solche Bewerbung um eine Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 (AT) ist jedem möglich,

  • der mindestens 16 und maximal 21 Jahre alt ist,
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung und während der gesamten Dauer des Projekts seinen permanenten Wohnsitz in Deutschland hat,
  • die deutsche Sprache grundsätzlich in einem solchen Maße beherrscht, wie es für eine aktive Teilnahme am Projekt erforderlich ist, sowie
  • generell die erforderliche körperliche und geistige Fähigkeit besitzt, die für die Bewerbung und Teilnahme erforderlich ist.

Eine Bewerbung darf nur für die eigene Person vorgenommen werden. Eine Bewerbung für Dritte ist unzulässig.

2.3 Minderjährige Bewerbende versichern mit ihrer Bewerbung, dass die Bewerbung und Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 (AT) (insbesondere an den #Mitbewegen-Wochenende und dem Abschlussevent) in Absprache und mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten geschehen.

Eine Teilnahme Minderjähriger an dem Projekt steht im Weiteren unter der Bedingung, dass die für die Teilnahme an den #Mitbewegen-Wochenenden und dem Abschlussevent notwendige(n) separate(n) Einverständniserklärung(en) (z.B. zur alleinigen Übernachtung in einer von der DFL Stiftung gestellten Unterkunft, Haftung für Schäden usw.) und weiteren Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden. Diese separate Einverständniserklärung(en) und weiteren Unterlagen gehen den betreffenden Teilnehmenden durch die DFL Stiftung rechtzeitig vorab zu.

2.4 Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung ist die fristgerechte und vollständige Übermittlung des Bewerbungsformulars bis einschließlich 24.09.2023 um 23:59 Uhr (MESZ) und die Verfügbarkeit an den #Mitbewegen-Wochenenden im Oktober 2023 und Januar 2024 in Frankfurt am Main sowie am Abschlussevent im Juni 2024sowie die Bereitschaft an diesen teilzunehmen.

Die DFL Stiftung sagt dem Bewerbende bis zum 29.09.2023 zu oder ab. Der Bewerbende muss dann innerhalb von einer Woche nach Zugang der Zusage der DFL Stiftung (spätestens jedoch bis zum 06.10.2023) seine verbindliche Teilnahme an der #Mitbewegen 2023-24 (AT) erklären. Eine Ablehnung der Bewerbung kann ohne Mitteilung von Gründen erfolgen.

2.5 Der Bewerbende versichert mit Übermittlung seiner Bewerbung, dass alle von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Über Änderungen im Laufe des Bewerbungsverfahrens und/oder der späteren Teilnahme am Projekt muss die DFL Stiftung unverzüglich per E-Mail an mitbewegen@dfl-stiftung.de informiert werden. Sollten sich Angaben als falsch oder unvollständig erweisen, wird die Bewerbung nicht berücksichtigt bzw. die DFL Stiftung kann die betreffende Person von der Teilnahme ausschließen.

2.6 Während der Teilnahme am Projekt (insb. dem #Mitbewegen-Wochenende und dem Abschlussevent) wird der Teilnehmende den Anweisungen der DFL Stiftung und/oder der Projektpartner jederzeit Folge leisten.

2.7 Für die Teilnahme an #Mitbewegen wird keine Vergütung gezahlt. Es wird insbesondere kein Arbeits-, Praktikums- oder Beschäftigungsverhältnis sonstiger Art zwischen der DFL Stiftung und dem Teilnehmende geschlossen.

2.8 Für die Bewerbung und Teilnahme am Projekt entstehen Bewerbenden und Teilnehmenden gleichwohl keine Kosten. Nach vorheriger Mitteilung übernimmt die DFL Stiftung die Reisekosten für die An- und Abreise zu den #Mitbewegen-Wochenenden und dem Abschlussevent vom/zum Wohnort des Teilnehmendes in Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse oder bei An- und Abreise mit dem privaten PKW 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer.

Die Übernachtung in einer von der DFL Stiftung ausgewählten Unterkunft inkl. Verpflegung an den #Mitbewegen-Wochenenden und dem Abschlussevent wird von der DFL Stiftung zur Verfügung gestellt und die Kosten hierfür von ihr getragen. Bei der Verpflegung und der Unterbringung werden – sofern der Teilnehmende dazu Angaben gemacht hat – spezielle Bedürfnisse seinerseits berücksichtigt (Besonderheiten bei der Verpflegung (z.B. vegan, vegetarisch oder Lebensmittelallergien/-unverträglichkeiten) oder besonderen Bedarfe der Barrierefreiheit). Sollten keine der vorgenannten Angaben gemacht werden, muss sich der Teilnehmende unter Umständen selbst verpflegen bzw. sich auf eigene Kosten eine Unterkunft organisieren.

Ein Rechtsanspruch gegenüber der DFL Stiftung auf Übernahme der vorgenannten Kosten/Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung besteht nicht.

2.9 Von dem Bewerbungsverfahren und der Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24ausgeschlossen sind Mitarbeitende der DFL Stiftung ihrer geförderten Projekte sowie des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH einschließlich der mit ihr nach §§15ff. AktG verbundenen Unternehmen und ihrer Lizenznehmer, Partner und Sponsoren, Vertragspartner sowie die jeweiligen Angehörigen dieser Mitarbeiter.

Ausgeschlossen von dem Bewerbungsverfahren und der Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 werden auch Bewerbende bzw. Teilnehmende, die sich durch Manipulationen einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber anderen Bewerbenden bzw. Teilnehmenden sichern, oder deren Einsendungen unmoralische, verleumderische, diskriminierende, anstößige oder sonstige rechtswidrige Materialien enthalten, illegale Aktivitäten zeigen oder dazu aufrufen oder die gegen diese Bedingungen verstoßen zu scheinen. Automatische computergenerierte Einsendungen sowie mehrfache Einsendungen sind nicht zulässig und bleiben unbeachtet.

3. Erstellung und Veröffentlichungen von medialen Inhalten

Zur medialen Begleitung von #Mitbewegen 2023-24, zur Darstellung von Best-Practice-Beispielen im Bereich Jugendpartizipation, zur Berichterstattung über (zukünftige) Aktivitäten im Bereich Partizipation sowie zur allgemeinen Berichterstattung über die Arbeit der DFL Stiftung erstellt die DFL Stiftung oder von ihr benannte Dritte im Rahmen der Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 (insbesondere den #Mitbewegen-Wochenenden, dem Abschlussevent, aber auch an weiteren noch nicht bekannten Projektbausteinen oder -phasen) Foto-, Video- und Tonaufnahmen („mediale Inhalte“), die den Teilnehmende als Teil des Projektes #Mitbewegen 2023-24 zeigen können.

Diese medialen Inhalte können zu den vorstehend beschriebenen Zwecken jeweils insbesondere in Print- und Onlinemedien (z.B. auf offiziellen Websites, in offiziellen Social Media-Auftritten und in Newslettern) der DFL Stiftung sowie den Mitgliedern des Kuratoriums der DFL Stiftung und – abhängig von dem weiteren Berichterstattungsinteresse – auch in denen der Stifter DFL Deutsche Fußball Liga e.V. und DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und ggfs. den nationalen Medienpartnern des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (SKY Deutschland GmbH & Co KG, DAZN GmbH, Sport1 Medien AG, ProSieben.Sat1 Media SE, Axel Springer SE, ARD, ZDF), den Projektpartnern der DFL Stiftung, den Vereinen und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie den anderen Teilnehmenden des Projekts verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Die DFL Stiftung und die vorstehend genannten Dritten dürfen die Aufnahmen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Teilnehmendes vor der Verbreitung bearbeiten, umgestalten oder in sonstiger Weise ändern.

Uns ist solch eine mediale Berichterstattung ein großes Anliegen. Wir verstehen es, wenn sich ein Teilnehmende bei der Veröffentlichung von medialen Inhalten nicht wohl fühlt und werden solche Bedenken ernst nehmen. Losgelöst davon werden wir uns vorab vorsorglich immer bei den Teilnehmenden rückvergewissern, wenn gemeinsam mit solchen medialen Inhalten weitere Informationen zu der Person eines Teilnehmendes (z.B. Name, Alter) im Zusammenhang mit dem Projekt und oder den medialen Inhalten von der DFL Stiftung veröffentlicht werden sollen.

4. Vertraulichkeit

Bewerbende und Teilnehmende werden sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren und/oder dem Projekt – insbesondere bei und im Zusammenhang mit den #Mitbewegen-Wochenenden und dem Abschlussevent – erlangten Geschäftsgeheimnisse und weiteren vertraulichen Informationen der DFL Stiftung und ihrer Projektpartner in keiner Weise offenlegen sowie nutzen oder nutzen lassen. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 für eine Dauer von fünf Jahren in Kraft; weitergehende gesetzliche Ansprüche (z.B. §§ 6 ff. GeschGehG) bleiben unberührt.

5. Datenschutz

5.1 Der Verantwortliche für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Maßgabe dieser Bedingungen und den für die Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 (AT) (insbesondere den #Mitbewegen Wochenenden und dem Abschlussevent) separat übermittelten Unterlagen ist die DFL Stiftung.

5.2 Die Verarbeitung der im Rahmen der Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten erfolgt zu dem Zweck der Entscheidung über die Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 (AT) und, soweit eine solche Teilnahme erfolgt, zur Organisation und Durchführung der Teilnahme am Projekt (insbesondere den #Mitbewegen-Wochenenden und dem Abschlussevent). Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist, vorbehaltlich einer anderweitigen Angabe in den nachstehenden Absätzen, jeweils Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“).

5.3 Für den Fall, dass dies zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens und/oder der Organisation und Durchführung der Teilnahme an #Mitbewegen 2023-24 (AT) (insbesondere den #Mitbewegen-Wochenenden und dem Abschlussevent) erforderlich ist, wird die DFL Stiftung den betreffenden Bewerbende bzw. Teilnehmende nach zusätzlichen Informationen (unter anderem Reisedetails (z.B. Bahncard), Kontaktdaten von Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmende bzw. Bewerbende, Besonderheiten bei der Verpflegung (z.B. vegan, vegetarisch oder Lebensmittelallergien/-unverträglichkeiten) oder besonderen Bedarfe der Barrierefreiheit fragen.

Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) DSGVO und, soweit es um die Abfrage und Offenlegung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten, u.a. zu Besonderheiten bei der Verpflegung und Barrierefreiheitsbedarfen) geht, Art. 6 Abs. 1 Satz a) DSGVO i.V.m. Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO (Einwilligung).

5.4 Die Erstellung und Nutzung (insbesondere die Veröffentlichung) von medialen Inhalten nach Maßgabe Ziffer 3 stützt sich indes auf unsere berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DSGVO.

5.5 Sämtliche personenbezogenen Daten des Bewerbendes bzw. Teilnehmendes erhalten innerhalb der DFL Stiftung nur diejenigen Stellen, die diese zur Erfüllung der beschriebenen Zwecke benötigen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) und weitere Dienstleister können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien Produktion und Bearbeitung von medialen Inhalten (z.B. Fotografen und Videoproduktionsteams), Druck und Versand, Reisen, Transport und Hotels, Rechnungs-, Wirtschafts- und Betriebsprüfung sowie IT-Dienstleistungen.

Mediale Inhalte übermitteln wir zu den in Ziffer 3 beschriebenen Zwecken an unsere Stifter DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und DFL Deutsche Fußball Liga e.V. und ggfs. nationalen Medienpartner des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (SKY Deutschland GmbH & Co KG, DAZN GmbH, Sport1 Medien AG, ProSieben.Sat1 Media SE, Axel Springer SE, ARD, ZDF), an die Projektpartner der DFL Stiftung, die Vereinen und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie die anderen Teilnehmende des Projekts sowie die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga.

Personenbezogene Daten des Bewerbendes bzw. Teilnehmendes werden ansonsten selbstverständlich nur weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten.

5.6 Die DFL Stiftung löscht sämtliche personenbezogenen Daten des Bewerbendes bzw. Teilnehmendes, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, es sei denn, die jeweilige betroffene Person beziehungsweise, soweit diese noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, der/die Erziehungsberechtigte/n hat bzw. haben einer längeren Speicherung zugestimmt, oder die DFL Stiftung ist aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung berechtigt oder verpflichtet.

5.7 Den von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen stehen nach der DSGVO einige Rechte zu, insbesondere ein Recht auf Auskunft bezüglich der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), auf Löschung der Daten (unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO und auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit diese zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erfolgt (Art. 21 DSGVO). Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung des Bewerbendes bzw. Teilnehmende beruht, kann er diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Rechte können durch eine E-Mail an info@dfl-stiftung.de oder über die eingangs aufgeführte Adresse per Brief geltend gemacht werden. Der Datenschutzbeauftragte der DFL Stiftung ist unter datenschutz@dfl.de erreichbar.

Weiterhin können sich betroffene Personen bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung beschweren. Für die DFL Stiftung zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

6. Änderungsvorbehalt

Diese Bedingungen sind aktuell und datieren vom 13. September 2023. Die DFL Stiftung behält sich vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung dieser Bedingungen unter Berücksichtigung der Interessen der DFL Stiftung für den Bewerbende bzw. Teilnehmende zumutbar ist. Personen, die sich bereits beworben haben bzw. die ausgewählten Teilnehmende für #Mitbewegen 2023-24 (AT) werden in diesem Fall per E-Mail informiert, so dass sie rechtzeitig über eine weitere Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren und/oder #Mitbewegen 2023-24 (AT) entscheiden können.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der DFL Stiftung in Frankfurt am Main.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Die DFL Stiftung behält sich das Recht vor, das das Projekt jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzubrechen, einzustellen oder den Ablauf zu verändern. Bereits ausgewählte Teilnehmende haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Projekt.

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3 Der Teilnehmende darf einzelne Rechte dieser Rechtsbeziehung mit der DFL Stiftung sowie die Rechtsbeziehung im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, die DFL Stiftung erteilt hierzu ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung.

8.4 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Änderung oder Ergänzung gekennzeichnet werden.

8.5 Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.