Kinderschutzkonzept der DFL Stiftung

Als Team der DFL Stiftung setzen wir uns insbesondere für junge Menschen (darunter verstehen wir Kinder und Jugendliche zwischen ca. 4 und 20 Jahren) ein. Wir schaffen Chancen und geben alles dafür, dass junge Menschen ihr Potential entfalten können. Damit einhergehend ist es uns ein wichtiges Anliegen, Verantwortung für das Wohl und den Schutz dieser jungen Menschen in den von uns geförderten Projekten zu übernehmen.

Ein Kind ist mit einem Ball im Arm und einem Erwachsenen an der Hand auf einem Rasenplatz von hinten zu sehen.
©Lukas Schulze/Bundesliga/DFL via Getty Images
Ein kleines Kind spielt im Dunkeln mit einem Ball.
©Adrian Dennis/AFP via Getty Images

Als eine Stiftung aus dem Sport sind wir uns darüber bewusst, dass die Nähe und die engen Beziehungen, die im Sport (aber auch in Jugendgruppen und außersportlichen Projekten) zwischen Übungsleitenden/Projektmitarbeitenden und jungen Menschen entstehen, Risiken bergen, die wir minimieren wollen. Aus diesem Grund haben wir mit unserem Kinderschutzkonzept einen Handlungsrahmen erarbeitet, der sich an der UN-Kinderrechtskonvention orientiert und für den Vorstand und alle Mitarbeitenden unserer Organisation gilt.

Mithilfe des gemeinsam mit der Kindernothilfe erarbeiteten Kinderschutzkonzepts möchten wir die physische und psychische Integrität junger Menschen schützen sowie Kindeswohlgefährdungen präventiv entgegentreten. Darüber hinaus wollen wir Betroffene von Kindeswohlgefährdung ermutigen, Vorfälle zu melden und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

A girl shimmies along rings on a playground.
©Ina Fassbender/AFP via Getty Images

Kinderschutzstandards und -anforderungen für geförderte Organisationen

In der Regel werden die von uns geförderten Projekte für Kinder und Jugendliche von Partnerorganisationen durchgeführt. Gemeinsam mit ihnen möchten wir kindeswohlunterstützende Prozesse in Gang setzen. Dabei nehmen wir Rücksicht auf vorhandene Kapazitäten und begleiten auf dem Weg, Kinderschutzstrukturen auf- und auszubauen. Folgende Standards sind Voraussetzung für eine Förderung:

  • Die Benennung mindestens einer Ansprechperson für Kinderschutz
  • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Einholung von erweiterten Führungszeugnissen von Personen, die im Rahmen des Projekts direkten Kontakt mit jungen Menschen haben (nach Maßgabe der für die Zulässigkeit solch einer Einholung einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, vgl. insbesondere § 30a BZRG)

Darüber hinaus empfehlen wir eine öffentliche Positionierung zum Thema Kinderschutz z.B. auf der Website. Weitere Maßnahmen vereinbaren wir individuell und berücksichtigen dabei u.a. die Intensität der Zusammenarbeit bzw. die Förderkategorie des Projekts, vorhandener Ressourcen und den Status bereits bestehender Kinderschutzstrukturen.

Externe Vertrauensperson

Rechtsanwalt Felix Rettenmaier ist bei Hinweisen oder Verdachtsfällen als Ombudsstelle die erste und einzige Ansprechperson. Er stellt gemeinsam mit einer externen Fachberatungsstelle sicher, dass Verdachtsfälle ordnungsgemäß und mit größtmöglicher Sensibilität und Vertraulichkeit behandelt werden. Außerdem sorgt er dafür, dass Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse die Aufklärung von Verdachtsfällen nicht erschweren oder verhindern.

Felix Rettenmaier

Rechtsanwalt und Ombudsstelle Kinderschutz

Felix Rettenmaier
Schumannstraße 62
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069-874030010
Mobil: 0163-8647604
E-Mail: kinderschutz@rettenmaier-frankfurt.de

Kinderschutzbeauftragte der DFL Stiftung

Bei Fragen, die Inhalte oder den Prozess des Kinderschutzkonzepts sowie die Zusammenarbeit mit Partner*innen betreffen, steht Clarissa Sagerer-Schlockermann als Kinderschutzbeauftragte der DFL Stiftung jederzeit zur Verfügung.

Clarissa Sagerer-Schlockermann

Koordinatorin Förderung

Tel.: 069-300 65 55-20
E-Mail: clarissa.schlockermann@dfl-stiftung.de

Unsere Partnerin

Die Kindernothilfe unterstützt uns als Fachberatungsstelle bei kinderschutzrelevanten Angelegenheiten und bietet auch anderen Interessierten Schulungsformate an.

Das Logo der Kindernothilfe